Finanzielles
Der örtliche Sozialhilfeträger übernimmt in der Regel die Kosten von Angeboten der Eingliederungshilfe, die durch die Einrichtung erbracht wird. Dafür ist ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Sozialamt erforderlich. Die Kostenübernahme erfolgt durch das Sozialamt nach den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches XII. Gern beraten wir Sie dazu.